"Guten Morgen meine sehr verehrten Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Wätzold von der Dresdner Stiftung Soziales & Umwelt der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, liebe Frau Lemm, liebe Frau Markus, sehr geehrte Gäste der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft, der Polizei und allen weiteren Beteiligten am Jugendstrafverfahren, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen aus den Jugendhilfen im Strafverfahren, der freien Träger und den weiteren beteiligten Arbeitsbereichen,
ich darf Sie im Kulturrathaus zum Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz in der Auflage Nummer 25 im Namen der Jugendhilfe im Strafverfahren Dresden ganz herzlich begrüßen.
Die Zahl 25 markiert einen Meilenstein des Miteinanders – in dem sich, initiiert durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden seit dem Jahr 2004 die unterschiedlichen Beteiligten am Jugendstrafverfahren zum interdisziplinären Fachaustausch, zur gemeinsamen Fortbildung zu relevanten Themen sowie zum Diskurs von aktuellen Veränderungen und Herausforderungen treffen.
So beschäftigten sich zum 1. Gesprächskreis am 20. Februar 2004 58 Vertretende aus dem Gericht, der Staatsanwaltschaft, der Bewährungshilfe, der Strafverteidigenden, der freien Träger, der LG Sachsen der DVJJ und der Jugendhilfe im Strafverfahren mit den – Schädlichen Neigungen – schon damals ein Thema, welches den unterschiedlichen Rollen und Haltungen die nötige Reibungsfläche geboten hat.
Das Impulsreferat hielt damals Prof. Dr. Wolfgang Deichsel - und ich freue mich, ihn heute hier, auch in Verbundenheit mit der Evangelischen Hochschule, begrüßen zu dürfen.
In Folge setzten sich die Beteiligten u. a. mit dem Umgang mit Sexualstraftäterinnen und Tätern, der Steuerungsverantwortung des Jugendamtes, dem Opferschutz sowie den Möglichkeiten, dem Anspruch und der Wirklichkeit des (Jugend-) Strafvollzugs auseinander.
Als besonders ist der Gesprächskreis 2009 unter dem Titel „Die neue Lust am Strafen“ hervorzuheben. An diesem Tag referierten Horst Schüler-Springorum, Fritz Sack, Christian von Wolffersdorff, Hans Thiersch, Reinhard Wiesner, Lothar Böhnisch und Rainer Mollik, den Tag moderierte Bernd-Rüdiger Sonnen.
In der jüngsten Vergangenheit beschäftigten sich die Gesprächskreise u. a. mit dem Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten, der Frage nach Chance oder Hemmnis freiheitsentziehender Maßnahmen sowie den Zusammenhängen zwischen Mediennutzung und Kriminalität.
Die Zahl der Anmeldungen zum heutigen Gesprächskreis zeigt deutlich, dass sich dieses Format über die Jahre als ein Baustein der Zusammenarbeit der Beteiligten am Jugendstrafverfahren sowie darüber hinaus, etabliert und weiterentwickelt hat.
Diese Zusammenarbeit geschieht in den Gebietskörperschaften in Sachsen in unterschiedlicher Art und Weise, ob in Formaten wie heute, den Häusern des Jugendrechts, bei fallübergreifenden Gesprächsrunden oder der gemeinsamen Entwicklung von Instrumenten, z. B. der Ausgestaltung von Fallfachkonferenzen. Unabhängig von der Form, im Hinblick auf das Miteinander im und außerhalb der Gerichtssäle sind diese Bausteine von enormer Bedeutung.
Marcel Schöne, u. a. Direktor des Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg betont, wenn er, meist unter zugespitztem Titel, zum Verhältnis von Sozialer Arbeit und der Justiz spricht, mehr als eindrücklich die Notwendigkeit des Miteinanders.
Folgend ein kleiner Einblick zur Verdeutlichung: im Rahmen der Podiumsdiskussion des Gesprächskreises 2023 wurde u. a. die Aussage getroffen, „dass die Gerichte eh das machen würden, was die JuhiS sagt“. Einer Jugendschöffin wurde die Jugendhilfe im Strafverfahren durch den Vorsitzenden als „die Strafvermeider“ angekündigt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft seien die Hardliner oder Straflustigen, die Repräsentanten der Polizei, reduziert dargestellt, die kontrollierend-repressive Ordnungsmacht und auch für die Verteidigenden findet sich die Bezeichnung der „Aufklärungsblockierer“ an der ein oder anderen Stelle wieder.
Erklärung dafür ist, dass alle beteiligten Professionen aus den unterschiedlichsten Denk- und Handlungslogiken agieren und nicht selten zu wenig voneinander wissen, wobei die daraus resultierenden Deutungsdifferenzen in der Regel auch das Spannungsfeld der Beteiligten abstecken.
Dem gegenüber stehen z. B., und dazu kann ich nur auszugsweise für die Kooperationen in Dresden sprechen, die Beharrlichkeit, mit der die Staatsanwaltschaft mit kritischen Rückfragen an unser Haus herantritt, gegenseitige Hospitationen im Arbeitsalltag, der Griff zum Hörer eines und jeder Einzelnen in der individuellen Fallarbeit sowie die Offenheit, Rede und Antwort zu stehen, auch wenn es hitzig in der Diskussion zugeht. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Polizei war das hohe Interesse am Verständnis für Arbeitsabläufe und Prozesse im Jugendamt durch die BAO Iuventus ein Schlüssel dafür, dass die bisher schon gute Zusammenarbeit noch tragfähiger geworden ist.
Auch ist zu bedenken, dass Richterinnen und Richter im Rahmen der Verhandlung darauf angewiesen sind, dass jede Institution im Saal aus ihrer Fachlichkeit und Perspektive argumentativ nachvollziehbar und abgewogen darlegt, weshalb welche Position bezogen wird.
Der Dresdner Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz ist in seiner thematischen Vielfalt ein Pfeiler, um die Grundlagen der Fachlichkeit der Professionen zu verdeutlichen, Sichtweisen zu diskutieren und ggf. im Kern einmal mehr einzuordnen, wie sich Positionen begründen.
Die Vielfalt der aufgeführten Inhalte der Gesprächskreise und die immer weiter steigende Zahl von Besucherinnen und Besuchern ist die eine wichtige Seite der Medaille, die andere Seite ist immer wieder zu prägen vom Engagement und der Überzeugung verschiedener Akteurinnen und Akteure für die Sache an sich.
Ohne den immer wiederkehrenden Elan meiner Vorgänger, insbesondere Rainer Mollik, dem umfassenden Einsatz von Staatsanwalt Christian Avenarius oder Richter Roland Wirlitsch, der auch langjähriges Mitglied des Jugendhilfeausschusses in Dresden war, ohne das Miteinander mit Richter Markus Vogel, Richterin Birgit Keeve, Richter Wolfgang Blümbott oder Richter Andreas Ziegel, den Kolleginnen und Kollegen der Polizei, insbesondere der PD Dresden, von Frau Markus und den Kolleginnen und Kollegen der Staatsanwaltschaft, der über Jahrzehnte bestehenden Verbundenheit zur Landesgruppe der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V., dem Bekennen der Landeshauptstadt Dresden zu diesem Format, auch in den aktuell für die Jugendhilfe nicht einfachen Zeiten und, den Kreis schließend, dem hohen Einsatz der verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen aus der Jugendhilfe im Strafverfahren – es wäre bei einer Vision oder Idee geblieben.
Im Geist dieses Engagements freue ich mich sehr, an
Frau Lemm – Leiterin des Jugendamtes der LH Dresden und
Frau Ulrike Markus – Oberstaatsanwältin in Dresden
zur Moderation der heutigen Fachveranstaltung zu übergeben und wünsche uns allen einen gelungenen 25. Dresdner Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit."
Sachgebietsleiter JuhiS, Till Winkler, 5. Dezember 2025